Verändertes Verfahren zur Corona Rückverfolgung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

das für uns zuständige Gesundheitsamt des Kreises Paderborn hat das Verfahren zur Nachverfolgung von Corona- Fällen in Schulen verändert.

Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verfahren liegt darin, dass bei Schulen nicht mehr das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen abtelefoniert und sie über die Quarantäne informiert, sondern die Schulen selbst. Letztlich handelt es sich hierbei um eine Amtshilfe zur Entlastung der Gesundheitsämter.

Das Gesundheitsamt veröffentlicht eine „Allgemeinverfügung“ im Amtsblatt des Kreises Paderborn.

Am Wochenende hatten wir einen ersten Corona- Fall an der RSN. Die Allgemeinverfügung hierzu stand am Mittwoch, den 25.11.20, 13:00 Uhr im Amtsblatt des Kreises:

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/amtsblatt/index.php

Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt wird Öffentlichkeit hergestellt. Das Gesundheitsamt hat eine Liste der betroffenen Schüler und Lehrer bekommen. Diese Liste ist Grundlage für Kontrollen durch das Ordnungsamt.Philipp Beil


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