Unterricht nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern!

Ich hoffe, sie konnten sich in den Ferien gut erholen trotz des miserablen Wetters. Mein letztes Schreiben zur Organisation des Unterrichts nach den Osterferien ist mit dem neuen Erlass des Ministeriums hinfällig.

Wie sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wird in der nächsten Woche der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5-9 auf Distanz durchgeführt. Diese Regelung gilt zunächst nur vom 12.4.2021-17.4.2021. Die Ministerin spricht in diesem Zusammenhang von einer „Woche der Vorsicht“. Die Fachlehrer werden sich wie gewohnt zunächst bei den Klassen und Kursen über die Lernstatt per Mail melden und mit den Schülerinnen und Schülern die Organisation des Distanzunterrichts abklären. Mit Big Blue Button und Teams stehen mittlerweile zwei funktionierende Konferenzmodule zur Verfügung.

Die Jahrgangsstufe 10 wird hingegen als Abschlussjahrgang weiterhin in Präsenz unterrichtet, damit sie sich auf die Prüfungen der ZP 10 vorbereiten kann.

Die Lehrer können nicht gleichzeitig zum Präsenzunterricht in Jahrgangsstufe 10 zur Schule an-oder abreisen und zeitgleich eine Video-Konferenz in einer Klasse 5-9 abhalten. Deshalb müssen Video-Konferenzen teilweise auf einen späteren Zeitpunkt im Nachmittag verlegt werden oder die Lehrer stellen Aufgaben. Die Fachlehrer sprechen mit ihren Klassen und Kursen das jeweilige Vorgehen ab. Hieraus ergibt sich auch, dass die Klassen 5-9 nicht immer laut Stundenplan unterrichtet werden können, allerdings wird jede Stunde erteilt.

Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung des Infektionsschutzes. Ab der kommenden Woche gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Das Ministerium schreibt dazu: Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5/6 wird ab dem 12. April 2021 weiterhin auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Bestehende Anträge gelten weiter. Auch für die Kinder in der Betreuung gilt die Testpflicht.

Wie bereits in mehreren Briefen ausgeführt, ist auch der Distanzunterricht zu bewerten und fließt in die Notengebung ein. Stand heute wird das Zeugnis im Sommer ein Versetzungszeugnis. Blaue Briefe werden in diesem Jahr nicht verschickt, der Elternsprechtag ist als Präsenzsprechtag nicht durchführbar. Deshalb werden wir allen Eltern in der letzten Aprilwoche ein Beratungsangebot per Telefon eröffnen, damit sie über den Leistungsstand ihres Kindes informiert sind. Die genaue Organisation dieses „Distanz-Sprechtages“ werde ich in einem weiteren Elternbrief mitteilen.

Ich wünsche allen einen guten Start

Philipp Beil


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