Unterricht ab Montag, 26.04.2021

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem kommenden Montag, den 26.04.2021, ändert sich der Schulbetrieb aufgrund eines Erlasses des Bildungsministeriums NRW erneut.

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wie bisher wöchentlich zwei Tests voraus; außerdem findet der Schulbetrieb weiterhin nur im Wechselunterricht statt; nur die Jahrgangsstufe 10 wird als Abschlussklasse wie gehabt im Klassenverband unterrichtet.

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 im Kreis Paderborn ist Präsenzunterricht untersagt. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Maßgeblich ist der Inzidenzwert des Kreises Paderborn, nicht der Stadt Paderborn.

Die Klassen 10 gehen auch bei einer Inzidenz über 165 weiterhin in den Präsenzunterricht.

Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden. Da inzwischen zweimal in der Woche Corona-Selbsttests erfolgen und an der Schulform Realschule die WP I- Kurse Hauptfach sind, werden wir auch in den Kursen in den Präsenzunterricht im Wechselmodell zurückkehren.

Dies betrifft die Religionskurse 5- 10, die Kunstkurse der 10, HW/ IF in der 7/8, WPI 7- 10 sowie Bio, Physik, Chemie 7- 10.

Unverändert bleibt die Zuweisung verschiedener Pausenhöfe für die Jahrgangsstufen.

Im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres besteht in den Jahrgangsstufen 5- 9 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie dem jeweiligen WP I- Kursdie Pflicht, jeweils mindestens eine Klassenarbeit zu schreiben. Eine zweite Arbeit kann geschrieben werden; ebenso ist es möglich, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen.

Dies gilt nicht für die Jahrgangsstufe 10, in der die Schülerinnen und Schüler an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, die in den kommenden Wochen ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen, aber von Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter betroffen werden, können mit einem negativen Bürgertest an den Präsenzabschlussprüfungen teilnehmen, sofern das Gesundheitsamt des Kreises Paderborn dies zulässt.

Dabei ist zu beachten, dass das Aussetzen der Quarantäne sich nur auf die Prüfungen bezieht. Davon ausgenommen ist der Schulweg; dieser muss nach wie vor unter besonderen Hygienevorgaben (kein ÖPNV; keine Schulhofkontakte) erfolgen.

Die Rückkehr in den Präsenzunterricht in allen Fächern wird hoffentlich dieses Mal von Dauer sein. Denn ein strukturierter Schultag mit kontinuierlichem Unterricht in der Schule ist wichtig für das Lernen und wertvoll für das Miteinander.

Philipp Beil


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