Informationen zum Schulbetrieb der RSN unter Einschränkungen wegen Corona ab dem 1.9.2020

Das Tragen des Mund- Nase- Schutzes ist auf dem Schulgelände weiterhin Pflicht. Das gilt für den Schulweg, Pausen, Toilettengänge, auf den Fluren und in Fach- und Kursräumen. 

Wer auf seinem Platz im Klassenraum sitzt, darf im Unterricht die Maske abnehmen. 

Der Hygiene- Plan und die Corona- Regeln haben sich in der jetzigen Form an der RSN gut eingespielt. Deshalb erachtet die RSN das Tragen eines Mund- Nase- Schutzes auch im Unterricht bis zu den Herbstferien für sinnvoll.

Denn die Bedeckung der Atemwege dient dem Fremdschutz. Die so genannten Aerosole werden in der Raumluft hierdurch stark verringert. 

Das Ministerium hat in einem Informationsschreiben Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes ausgesprochen.

Diese möchte ich Ihnen, liebe Eltern, hiermit zur Kenntnis geben:

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. 

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. 

Diese Information betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien voreiner Infektion zu schützen.

Philipp Beil


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