Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem 8.11.2021 läuft unser neuer Stundenplan. In diesem wurde
insbesondere der Nachmittagsunterricht auf den Umfang der Vor-
Corona- Zeit hochgefahren. Deshalb möchte ich mit diesem Schreiben
an die Regelungen zur Mittagspause des Landes NRW für Schulen der
Sekundarstufe I erinnern.
In der Sekundarstufe I muss eine Mittagspause eingerichtet werden,
sofern Schüler Nachmittagsunterricht haben. In dieser Mittagspause
dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für Schüler, die in unmittelbarer
Nähe zur Schule (max. 500m) wohnen. Nur diesen Schülern können wir
auf Antrag der Eltern erlauben, für das Mittagessen nach Hause zu
gehen. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags, der beim
Klassenlehrer abgegeben wird.
Alle anderen Schüler, die nachmittags Unterricht haben, müssen auf
dem Schulgelände bleiben. Es besteht die Möglichkeit, in der Mensa
Essen zu bestellen, in den großen Pausen in der Schloßpause etwas zu
kaufen oder sich morgens einige Brote mehr einzupacken.
Schüler, die in der Mittagspause den Schulhof verlassen, verstoßen
gegen die Schulordnung. Dem werden wir im Einzelfall nachgehen.
Fastfood- Produkte aus dem Ort sind in der Mittagspause auf dem
Schulgelände nicht zulässig. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte werden
das zukünftig als Verlassen des Schulhofs bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Beil
Schulleiter