Liebe Schülerinnen und Schüler!
liebe Eltern!
Mit dem Schulstart nach den Osterferien gab es einige Anmerkungen, Anfragen und Unsicherheiten insbesondere im Hinblick auf die im aktuellen Erlass festgelegte verbindliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Deshalb möchte ich mit diesem Schreiben Fragen klären und Eltern, Schülern und allen am Schulleben Beteiligten Handlungssicherheit geben.
Zunächst gilt:
Der Selbsttest ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler morgens zur Schule kommt und die Teilnahme am Selbsttest verweigert, wird ein Verweis von Schulgelände ausgesprochen. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind abzuholen, sofern es nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad angereist ist. Denn das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten. Sofern ein Schüler den Selbsttest verweigert, ist er von einer Klassenarbeit auszuschließen. Aus der Testverweigerung entsteht auch kein Anspruch auf Distanzunterricht.
Wenn Eltern ihr Kind von der Schule abmelden, handelt es sich um eine Schulpflicht-Verletzung. Denn Eltern haben nicht das Recht die Schulpflicht auszusetzen. In diesem Fall wird seitens der Schule ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ob und in welcher Höhe ggf. ein Ordnungsgeld für die unentschuldigten Fehlstunden zu bezahlen ist, entscheidet die Bezirksregierung in Detmold.
Das Land NRW stellt allen Schülerinnen und Schülern kostenlos Selbsttests für zwei Testungen pro Woche zur Verfügung. Deshalb werden Eltern die Kosten für den so genannten „Bürgertest“ nicht erstattet.
Die weitüberwiegende Mehrheit der Eltern und Schülerinnen und Schüler hat verstanden, dass der Test Vertrauen und Sicherheit für den Schultag schafft. Präsenzunterricht ist jeder Art von Distanzunterricht vorzuziehen. Deshalb ist jede Maßnahme, die den Präsenzunterricht sichern hilft, richtig und wichtig.
In den Klassen ist in Bezug auf die Durchführung der Schnelltests vor Unterrichtsbeginn zu beobachten, dass die Schülerinnen und Schüler erstaunlich schnell eine Testroutine entwickelt haben. Der Unterricht wird – wie schon durch die Maskenpflicht, die CO2- Ampeln und das regelmäßige Lüften – kaum noch gestört. So können wir durch ein Bündel an Maßnahmen größtmöglichen Infektions-Schutz sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Beil