{"id":1382,"date":"2021-08-18T16:25:19","date_gmt":"2021-08-18T14:25:19","guid":{"rendered":"https:\/\/rs-schlossneuhaus.lspb.de\/RSN-Home\/?p=1382"},"modified":"2021-08-18T16:25:21","modified_gmt":"2021-08-18T14:25:21","slug":"massnahmen-und-vorgaben-des-ministeriums-fuer-bildung-zum-neustart-der-schulen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rs-schlossneuhaus.lspb.de\/RSN-Home\/massnahmen-und-vorgaben-des-ministeriums-fuer-bildung-zum-neustart-der-schulen\/","title":{"rendered":"Ma\u00dfnahmen und Vorgaben des Ministeriums f\u00fcr Bildung zum Neustart der Schulen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Nachfolgende Ausz\u00fcge aus einem Schreiben des Bildungsministeriums von Staatssekret\u00e4r Richter erkl\u00e4ren, wie Schulen, wie die RSN, trotz Corona im Regelbetrieb starten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Inzidenzunabh\u00e4ngiger Schulbetrieb in Pr\u00e4senz<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das vor uns liegende Schuljahr ist es ein zentrales Anliegen der Landesregierung, auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Pr\u00e4senz sicherzustellen. Der Pr\u00e4senzunterricht [soll] inzidenzunabh\u00e4ngig gew\u00e4hrleistet werden. Damit ist der Schulbetrieb in Pr\u00e4senz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden. Dies ist vor allem durch die vielf\u00e4ltigen, bew\u00e4hrten Schutzma\u00dfnahmen wie Testungen [weiterhin zweimal in der Woche], Maskenpflicht, L\u00fcften und aufgrund der erweiterten Impfangebote verantwortungsvoll m\u00f6glich. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diese Schutzma\u00dfnahmen und alle sonstigen Hygienema\u00dfnahmen weiterhin strikt einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Schulmitwirkungsgremien k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich uneingeschr\u00e4nkt tagen. Selbstverst\u00e4ndlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln. So ist der Zutritt zum Schulgeb\u00e4ude nur f\u00fcr immunisierte, also f\u00fcr geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (\u00a7 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung).<\/p>\n\n\n\n<p>Eine aktualisierte Fassung der allgemeinen \u201eHinweise und Verhaltensempfehlungen f\u00fcr den Infektionsschutz an Schulen\u201c ist im Bildungsportal verf\u00fcgbar.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.schulministerium.nrw\/themen\/schulsystem\/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten\">https:\/\/www.schulministerium.nrw\/themen\/schulsystem\/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>2. Aufkl\u00e4rungsmaterialen und Ausbau des Impfangebots<\/p>\n\n\n\n<p>Den Bezirksregierungen [stehen] Aufkl\u00e4rungsmaterialen zum Thema \u201eImpfen\u201c zur Verf\u00fcgung. Die Materialien sind auf folgende Zielgruppen ausgerichtet:<\/p>\n\n\n\n<p>         1. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zwischen 12 und 18 Jahren,<\/p>\n\n\n\n<p style=\"line-height:1\">         2. deren Eltern,<\/p>\n\n\n\n<p style=\"line-height:1\">         3. Fachlehrkr\u00e4fte und Schulleitungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufkl\u00e4rungsmaterialien umfassen Sch\u00fclerinformationen zum Einsatz im Unterricht, didaktis ch-methodisches Unterrichtsmaterial, Material in leichter Sprache und Aufkl\u00e4rungsmaterial f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte und Eltern.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte sich die Entwurfsfassung der St\u00e4ndigen Impfkommission zur Empfehlung zur Impfung von 12- bis 17-J\u00e4hrigen \u2026 abschlie\u00dfend best\u00e4tigen, wird die Landesregierung Impfangebote auch f\u00fcr diese Altersgruppe \u2026 vorbereiten. Selbstverst\u00e4ndlich muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine \u00e4rztliche Beratung, die den Empfehlungen und Vorgaben der STIKO folgt, vor Ort sichergestellt werden. Die Impfangebote sollen vorzugsweise in den Impfzentren unterbreitet werden; die Schulen werden von den Impfzentren entsprechend informiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die M\u00f6glichkeit zum Schulbesuch wird weiterhin nat\u00fcrlich nicht vom Impfstatus der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler abh\u00e4ngen. Allerdings ist f\u00fcr vollst\u00e4ndig geimpfte oder genesene Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die Teilnahme an den Corona-Tests in den Schulen nicht mehr erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarant\u00e4ne)<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere die Zeit unmittelbar nach den Sommerferien kann wegen der Urlaubsr\u00fcckkehr zu einem vermehrten Infektionsgeschehen und damit zu Quarant\u00e4neverpflichtungen f\u00fchren. Dabei tr\u00e4gt die Quarant\u00e4ne von Personen, die einen engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, wesentlich zum Infektionsschutz bei. Bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit eines engen Kontakts r\u00fccken jedoch die m\u00f6glichen negativen Auswirkungen vor allem f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zunehmend in den Vordergrund.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ist es wichtig, dass in der aktuellen Lage gerade innerhalb von Schulen eine differenzierte Betrachtung der ma\u00dfgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Regel [sollen] nur einzelne Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie die Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der r\u00e4umlichen N\u00e4he sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zun\u00e4chst als \u201eenge Kontaktpersonen\u201c. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-t\u00e4gige Quarant\u00e4ne zu begeben.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Von einer Einstufung der \u00fcbrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klasse als enge Kontaktpersonen soll hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen werden:<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p style=\"font-size:em\">o Die \u00fcbrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler haben sich insgesamt nicht l\u00e4nger als 15 Minuten in unmittelbarer N\u00e4he (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>o Die \u00fcbrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die Lehrkr\u00e4fte haben w\u00e4hrend des Unterrichts alle weiteren Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und alle anderen empfohlenen Hygienema\u00dfnahmen einschlie\u00dflich der korrekten L\u00fcftung eingehalten.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Im Falle eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR[1]Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist f\u00fcr diese Personen eine Teilnahme am Pr\u00e4senzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder m\u00f6glich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als \u201eenge Kontaktperson\u201c eingestuft werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollst\u00e4ndig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und Besch\u00e4ftigte der Schule) von Quarant\u00e4neregelungen ausgenommen.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachfolgende Ausz\u00fcge aus einem Schreiben des Bildungsministeriums von Staatssekret\u00e4r Richter erkl\u00e4ren, wie Schulen, wie die RSN, trotz Corona im Regelbetrieb starten: 1. 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